FAQ - Antworten zu Häufig gestellten Fragen

WWV Wittenburger Wohnungsbau- u. Verwaltungsgesellschaft mbH

Wird bei Mietvertragsabschluss eine Kaution fällig?
Wohnungsmieter müssen bei Vertragsabschluss drei Nettokaltmieten als Kaution hinterlegen. Die Kaution wird marktüblich für die Dauer der Kautionshinterlegung verzinst.

Wo kann eine notwendige Reparatur oder ein Notfall gemeldet werden?
Reparaturaufträge nehmen wir während unserer Geschäftszeiten unter der Tel. Nr.: 038852-50034 gern entgegen. Unseren Feiertags- und Wochenendnotdienst erreichen Sie unter
Tel. Nr.: 0172-836 72 83 - Bitte beachten „nur Notfälle“!

Was sind Bagatellschäden und wer zahlt diese?
Die Kosten zur Beseitigung von Bagatellschäden muss der Mieter gem. Vertrag selbst tragen. Dazu zählen Schäden an den Installationen für Elektrizität, Wasser, Abwasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen.
Die Kostenhöhe im Einzelfall ist im Mietvertrag festgelegt und dann dort von Ihnen nachgelesen werden.

Wann erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung?
Unser Abrechnungsjahr ist das Zeitjahr von 01.01. -31.12. eines Jahres.
Der Gesetzgeber hat für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung durch den Vermieter eine Frist von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungsjahres festgelegt. Wir sind grundsätzlich bemüht die Abrechnungen bis zum Oktober des Folgejahres zu erstellen.

Wann erhalte ich meine Kaution zurück?
Die Kaution kann zurückgezahlt werden, wenn alle aus dem Mietvertrag entstehenden Forderungen abgerechnet sind. Üblicherweise ist die Betriebskostenabrechnung die letzte Position, die nach Kündigung und Rückgabe einer Wohnung noch zu klären ist.

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Wir helfen gern weiter!

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